"Wurde eine Immobilie ausschließlich selbst genutzt, so ist ein Verkaufsgewinn auch vor Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei!"


Nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren sind Verkaufsgewinne steuerfrei. In Ausnahmefällen kann die Steuerpflicht schon früher entfallen. Will das Finanzamt einen Verkaufsgewinn bei Immobilien besteuern, kann das unerwartet teuer werden. Denn für die Gewinnermittlung werden vom Veräußerungserlös die um Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten abgezogen. Die Differenz ist der Verkaufsgewinn. Die über Jahre geltend gemachten Abschreibungen erhöhen den zu versteuernden Verkaufsgewinn.

Grundsätzlich muss eine Frist zwischen Kauf und Verkauf beachtet werden, die 10-jährige Spekulationsfrist.

Der Gesetzgeber hat im Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes zwei Ausnahmen zugelassen, wann vorzeitig die Steuerpflicht entfallen kann.

1. Wenn die Immobilie während des gesamten Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich selbst genutzt wurde

oder

2. zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde. Wer also ohne Unterbrechung ab Kauf in seiner Eigentumswohnung gelebt hat und zum Beispiel nach zwei Jahren wegen Umzug verkaufen will, kann auf Steuerfreiheit pochen.