Beim Kauf einer Immobilie ist es mit der Zahlung des Kaufpreises alleine nicht getan. Etliche Nebenkosten sollten Sie bei Ihrer Finanzplanung berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen nachstehend, welche das sind und worauf Sie achten sollten.

 

Notar

Die notariell beglaubigte Beurkundung eines Kaufvertrages ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu fallen üblicherweise  zwischen 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises an Notarkosten an. In der Regel werden diese anfallenden Kosten vom Käufer übernommen.

 

Grundbucheintragung

Das Grundbuch dient der Publizität von Rechten und Rechtsänderungen, welche erst durch Eintragung entsprechende Wirksamkeit genießen. D.h. im Umkehrschluss, dass man erst durch Eintragung in Abt. I des Grundbuches rechtskräftiger Eigentümer eines Grundstückes werden kann. Neben der Eigentumseintragung, werden hier Hypotheken oder Grundschulden verzeichnet, welche ebenfalls vom Notar veranlasst werden und vom jew. Grundbuchamt eingetragen werden. Die anfallendenen Gebühren belaufen sich auf ca. 0,5 % der Kaufsumme.

 

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer sorgt für weitere Kaufnebenkosten. Diese belaufen sich je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5 % (Hessen aktuell 6,00 %) und werden anhand des Gesamtkaufpreises fällig. Werden etwaige Gegenstände, welche nicht fest mit dem Gebäude oder dem Grundstück verbunden sind, im Kaufvertrag separat beziffert und miterworben (diverse Einrichtungsgegenstände), unterliegen diese somit nicht der Grunderwerbsteuer.

 

Makler

Seit dem 23.12.20 gilt die neue Verteilung der Maklerprovision bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Die Maklercourtage wird in diesem Falle von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen bezahlt. In Hessen liegt die anfallende Provision i.d.R. jeweils bei 3,57 % inklusive gesetzlicher MwSt. und ist vom vereinbarten Kaufpreis zu berechnen.

Bei Grundstücken und  Mehrfamilienhäusern bleibt der in Hessen ortsübliche Provisionssatz von 5,95 % inklusive gesetzlicher MwSt. bestehen, welcher vom vereinbarten Kaufpreis ebenfalls zu berechnen ist.